In Deutschland leben einige sogenannte Grenzgänger. Diese haben ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber waren lange Zeit im benachbarten Ausland berufstätig. Daher beziehen sie Auslandsrenten, die bisher in Deutschland von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung befreit waren. Zum 1. Mai 2010 hat die EU die Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union angeglichen. Demnach sind nun auch Auslandsrenten beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Darauf weist aktuell das Magazin „Öko Test“ hin. Ende April wurde vom Bundestag und…