Wer ein Haus besitzt, der muss bei Schnee und Eis dafür sorgen, dass geräumt und gestreut wird. Doch wie sehen hier genau die Pflichten von Hauseigentümern aus? Die genaue Streu- und Räumpflicht regeln die Städte und Gemeinden, jedoch kann man in der Regel mit einer Pflicht zwischen 7 und 20 Uhr rechnen. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie ein bis zwei Stunden später. Der Eingangsbereich und der Bürgersteig vor dem Haus muss in einer Breite von ungefähr 1,20 bis 1,50…