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Immobilienrecht

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    BGH: Grundstückseigentümer haftet für übergreifendes Feuer

    Ein Feuer am eigenen Haus ist für Gebäudebesitzer an sich schon schlimm genug, doch wenn das Feuer auch noch auf das Haus des Nachbarn übergreift, ist dies nicht nur tragisch, sondern kann auch teuer werden. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) muss nämlich der Grundstückseigentümer in solch einem Fall auch für Schäden am Besitz des Nachbarn haften. Fängt die Immobilie des Nachbarn also ebenfalls Feuer, so spielt es in den Augen der Richter keine Rolle, ob der Eigentümer, von dessen…

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