Ein Feuer am eigenen Haus ist für Gebäudebesitzer an sich schon schlimm genug, doch wenn das Feuer auch noch auf das Haus des Nachbarn übergreift, ist dies nicht nur tragisch, sondern kann auch teuer werden. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) muss nämlich der Grundstückseigentümer in solch einem Fall auch für Schäden am Besitz des Nachbarn haften. Fängt die Immobilie des Nachbarn also ebenfalls Feuer, so spielt es in den Augen der Richter keine Rolle, ob der Eigentümer, von dessen…
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Ändert sich die Nutzung des Hauses, muss dies der Gebäudeversicherung mitgeteilt werden. Werden beispielsweise Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, die das Haus in dieser Zeit nicht bewohnbar machen, gilt dies als nicht genutzter Zustand. Meldepflichtig ist damit…