Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen darauf achten, dass der Diebstahl der Anlage nicht automatisch durch eine vorhandene Wohngebäudeversicherung abgedeckt wird. Gleiches gilt auch für Vandalismus an der Anlage. Die Wohngebäudeversicherung greift nur bei Schäden an der Anlage, die infolge von Feuer, Sturm, Hagel oder auch Leitungswasser entstanden sind. Aus diesem Grund raten Experten derzeit dazu, eine separate Versicherung für die Anlagen abzuschließen. Allerdings sollen sich die Betroffenen bei den Versicherungen genauestens nach den Leistungen der einzelnen Verträge erkundigen. Grundsätzlich lassen sich…