Wohl jeder Kunde hat Versicherungspolicen zuhause, die dort schon seit Jahren liegen und in die man lange Zeit nicht mehr hineingeschaut hat. Kommt es jedoch zu einem Schaden und man benötigt genau diese Policen, dann sollte man sie unbedingt auf Aktualität überprüfen, was natürlich generell in regelmäßigen Abständen sinnvoll ist. So wurden 2008 die Vertragsbedingungen per Gesetz verbraucherfreundlicher. Die Versicherer hatten danach ein Jahr lang Zeit um die Verträge abzuändern, doch dem sind auch heute noch manche nicht nachgekommen. Der…
Leitungswasserschäden können schneller auftreten als uns lieb ist. Ist dies der Fall sollte man als Hauseigentümer unbedingt darauf achten, dass die Trocknung ordnungsgemäß geschieht, denn sonst riskiert man womöglich den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. In dem konkreten Fall waren in dem Badezimmer eines Hauses Rohre verlegt worden. Dabei kam es zu einem Leitungswasserschaden. Der Eigentümer achtete nicht auf eine ordnungsgemäße Trocknung, so dass später der Holzfußboden im Nachbarzimmer von Hausschwamm befallen war.…
Wasserschäden können leider schneller passieren als uns lieb ist. Es muss nur die Waschmaschine defekt sein und daher auslaufen und schon hat man den Salat. In solch einem Fall springt in der Regel für den Schaden am Haus die Wohngebäudeversicherung ein und zahlt auch für das Unternehmen, das die Trocknungsarbeiten durchführt. Dabei darf der Versicherer Einfluss auf die Wahl des Unternehmens nehmen, aber keine konkrete Firma vorschreiben. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor. In dem konkreten…
Grundsätzlich kommt die Gebäudeversicherung für Schäden an Wasserleitungen auf, jedoch wie immer nur, wenn der Eigentümer seine Sorgfaltspflicht erfüllt und nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt auch in besonderen Fällen, wenn beispielsweise ein Mietshaus längere Zeit leer steht. Zieht ein Mieter aus einem Haus aus, teilt er dem Vermieter in der Regel auch mit, dass nun keine Versorgung mit Leitungswasser mehr nötig sei. Damit hat der bisherige Mieter seine Obliegenheitspflicht erfüllt. Findet der Hauseigentümer jedoch über einen längeren Zeitraum…
Wir alle kennen gewisse Klauseln in Versicherungsverträgen, die Schäden einschränken, so dass manchmal nur Teile eines Systems oder eines Umstands abgesichert sind. So manch ein Versicherter kann bei solchen Klauseln manchmal nur den Kopf schütteln. So findet man bei der Gebäudeversicherung beispielsweise immer wieder Verträge, die Leitungswasserschäden einschränken und dabei Teile der Leitungen nicht als solche anerkennen. Eine solche Klausel, die den Dusch-Ablauf betrifft, ist laut dem Amtsgericht München nicht rechtens. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann,…