Es ist allseits bekannt, dass das deutsche Krankenversicherungssystem auf zwei unterschiedlichen Versicherungssystemen beruht, der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. In ersterer sind alle pflichtversichert, solange ein Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit bezogen wird. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist aber durchaus möglich, sofern ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht unterschritten wird sowie bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Grade in diesem Bereich – jung, dynamisch und selbstständig – ist eine private Krankenversicherung oft lohnend. Durch ein niedriges Eintrittsalter und auf Grund des geringen Krankheitsrisikos werden hier zunächst sehr günstige Einstiegstarife angeboten. Mit zunehmendem Alter kommt es aber natürlich auch zu einem erhöhten Risiko, an ernsthaften Erkrankungen zu erkranken. Dies hat dann wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Beitragshöhe.
Die anfänglich sehr niedrig gehaltenen Versicherungsprämien werden schrittweise erhöht und können im Verlauf der Mitgliedschaft schnell zu einem nicht kalkulierbaren Kostenfaktor werden. Einen Ausweg aus diesem Teufelskreis bietet nur der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
Ist ein Wechsel von der privaten in eine gesetzliche Kasse jederzeit möglich?
Bis zu einem Alter von 55 Jahren ist ein Wechsel möglich. Mit dieser Altersgrenze versucht der Gesetzgeber zu erreichen, dass teure Risikopatienten, welche über sehr lange Zeit nicht in die Solidargemeinschaft eingezahlt haben, jetzt nicht aufgrund der nun preiswerteren Beiträge in die gesetzliche Versicherung eintreten. Wer dennoch in die GKV ab 55 Jahren wechseln will, für den gibt es nicht allzu viele Möglichkeiten. Die einfachste Variante ist es, über die Familienversicherung wieder in die gesetzliche Versicherung aufgenommen zu werden.
Hierdurch ist die Rückkehr in die GKV ab 55 noch möglich. Leider sind daran ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Natürlich muss der Ehepartner oder eingetragen Lebenspartner Mitglied einer gesetzlichen Kasse sein, des Weiteren darf das eigene Einkommen 375 Euro im Monat nicht überschreiten. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, dem bleiben nur wenige Sonderlösungen, um mit über 55 Jahren in die GKV zurückzukehren, die es durchaus gibt, über die jedoch kaum jemand Bescheid weiß. Es ist daher sinnvoll, sich in einer solchen Situation professionellen Rat einzuholen.
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