Im Zuge der Gesundheitsreform erhöhen sich die Kassenbeiträge in diesem Jahr von bisher 14.9% auf 15,5%. Für Arbeitnehmer handelt es sich um eine Mehrbelastung von 0,3%, da diese 8,2% tragen und der Arbeitgeber die restlichen 7,3%. Allerdings wird der Arbeitgeberanteil eingefroren, das heißt alle weiteren Beitragssteigerungen müssen die Arbeitnehmer selbst tragen.
Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung von Studenten. Bisher zahlten diese bis zum Erreichen des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs den einheitlichen Beitrag von 53,40 Euro im Monat.
Ab 2011 werden die Beiträge auf 55,55 Euro monatlich angehoben. Dies war aber noch nicht alles. Zum Sommersemester steigt er noch einmal und zwar auf 64,77 Euro! Wer sich also im letzten Jahr über die Erhöhung des Bafögs gefreut hat, bei der der Höchstsatz auf 670 Euro angehoben wurde, verliert genau dieses Plus wieder. Die durchschnittlichen Mehreinnahmen von 13 Euro im Monat für jeden Studenten, der Bafög bezieht, fließen also bald wieder komplett in die Krankenkasse.
Alle, die sich damit nicht abfinden möchten, haben die Möglichkeit von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nun auch einfacher, jedoch sollte man hier nicht auf zunächst niedrig erscheinende Angebote hereinfallen und sich vor einem Wechsel gut beraten lassen.
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