Objekte per Zwangsversteigerungen zu erwerben, bietet einige Vorteile, aber auch einige Nachteile.
Zu den Vorteilen gehört, dass meist keine Maklerprovision zuzüglich Mehrwertsteuer fällig wird, da die angebotenen Objekte über ein Versteigerungskatalog angeboten werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass bei zwangsversteigerten Immobilien immer ein Wertgutachten des Objekts von einem Sachverständigen vorliegt. Dieses Gutachten sagt aus, wie hoch der Wert des Objektes ist. Somit hat der Käufer eine genaue Vorstellung, wie hoch der Wert eingeschätzt wird. Das Gute daran – das Gutachten muss der Käufer nicht bezahlen.
Weiterhin hat man bei Versteigerungsobjekten keine Probleme mit den Verbindlichkeiten des früheren Eigentümers. Man kann somit das angebotene Objekt lastenfrei erwerben.
Es gibt aber auch einige Nachteile bei Objekten, die zwangsversteigert werden. Wenn der Schuldner und die darin wohnenden Mieter nicht mit einer Besichtigung im Vorfeld der Zwangsversteigerung einverstanden sind, kann der zukünftige Käufer sich die Immobilie nicht von innen ansehen. Schön und gut, wenn zwar das Wertgutachten vorliegt, aber man möchte eigentlich schon gern die Räumlichkeiten anschauen können.
Manchmal kann es auch zu Schwierigkeiten bei der Räumung des Objekts kommen, wenn die Mieter darin nicht ausziehen wollen.
Der wichtigste Nachteil ist, dass es keinerlei Gewährleistung für das ersteigerte Objekt gibt. Das bedeutet, dass man wegen Baumängeln oder sonstigen Mängeln keinerlei Ansprüche hat.
Es ist von Vorteil, einfach mal so an einer Versteigerung teilzunehmen. So hat man später eine große Chance, sein eigenes Objekt zu bekommen. Da eine Versteigerung oft sehr kompliziert werden kann, ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Da muss man aber genau suchen, da sich sehr wenige Anwälte auf diesem Gebiet spezialisiert haben.
Ein wichtiger Tipp: Die Finanzierung des Objektes muss vorher schon klar sein, denn nach dem Zuschlag kann man nicht mehr zurücktreten.
Man sollte sich vorher schon Gedanken über das maximale Gebot machen, was man abgeben möchte. Auf keinen Fall sollte man darüber geben, auch, wenn einem das zu ersteigernde Objekt noch so gut gefällt.
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