Auslandsrenten: Beitragspflicht für Kranken- und Pflegeversicherung

cc by wikimedia/ BlueMars

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In Deutschland leben einige sogenannte Grenzgänger. Diese haben ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber waren lange Zeit im benachbarten Ausland berufstätig. Daher beziehen sie Auslandsrenten, die bisher in Deutschland von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung befreit waren. Zum 1. Mai 2010 hat die EU die Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union angeglichen. Demnach sind nun auch Auslandsrenten beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Darauf weist aktuell das Magazin „Öko Test“ hin.

Ende April wurde vom Bundestag und Bundesrat ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet, der diese Regelung der EU in das deutsche Sozialgesetzbuch integriert. Wer also eine Auslandsrente bezieht und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss in Zukunft Beiträge zahlen.

Die Höhe der Beiträge bei Auslandsrenten darf jedoch nicht die auf Inlandsrenten übersteigen. Daher müssen Betroffene nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zahlen. Aktuell liegt dieser Wert bei 7,3 Prozent. Dies gilt auch für freiwillig Versicherte.

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