Gegen Ende des Jahres wird es wieder spannend: Erhebt die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht sie den schon vorhandenen oder verzichtet sie darauf? Wenn ja, dann gibt es ein paar Tipps zur Krankenversicherung. Falls die Krankenversicherung ihre Versicherten zur Kasse bittet, haben diese ein Sonderkündigungsrecht. Doch für jeden Versicherten stellt sich die Frage, ob sich ein Wechsel der Krankenkasse für ihn überhaupt lohnt. Denn ein vermeintlicher finanzieller Vorteil kann versicherungstechnische Nachteile mit sich ziehen. Deshalb gilt es eine Reihe von Punkten zu beachten.
Versicherte, die sich gerade in einer laufenden Behandlung befinden, wie z.B. eine kostspielige Kieferprothesenanfertigung oder eine langwierige Psychotherapie, müssen berücksichtigen, dass die neue Krankenversicherung die Notwendigkeit der Maßnahme eventuell überprüfen wird. Und die Übernahme der Kosten gegebenenfalls ganz oder teilweise ablehnt. Auch bei der Zuordnung zu einer Pflegestufe hat die neue Krankenversicherung das Recht, den Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen und ihn möglicherweise in eine ungünstigere Stufe einordnen zu lassen.
Für die Versicherten ist diese Situation natürlich mit erheblichem Druck verbunden, zumal sie kaum eine Möglichkeit haben, schon im Vorfeld abzuchecken, ob die neue Versicherung einer laufenden Behandlung positiv gegenübersteht. Deshalb sollte jeder Versicherte genau überprüfen, wie wichtig ihm eine laufende Behandlungen ist, und ob er durch einen vorschnellen Wechsel der Krankenkasse einen möglichen Behandlungsabbruch riskieren will.
Wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, ist ein Wechsel der Kasse ist ziemlich unkompliziert. Es muss nicht einmal die sonst vorgeschriebene 18-monatige Mindestmitgliedschaft erfüllt werden. Die Kündigung sollte natürlich per Einschreiben erfolgen und die Krankenversicherung muss innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung schicken. Der Versicherte reicht diese Bestätigung seiner neuen Krankenversicherung ein. Dabei braucht er nicht zu befürchten, dass er etwa aufgrund einer bestehenden Vorerkrankung abgelehnt wird. Es ist den gesetzlichen Krankenkassen nämlich zwingend vorgeschrieben, jeden Versicherten aufzunehmen.