Die Wohngebäudeversicherung – Inhalte und Sinn

Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Versicherungsart, die den Gebäudeeigentümer gegen Risiken absichert, die eine Teil- oder Komplettzerstörung des entsprechenden Gebäudes zur Folge haben können. Hierbei sind die wesentlichen versicherten Risiken Leitungswasserschäden, Sturm-, Feuer- sowie Hagelschäden. Grundsätzlich beinhaltet die Wohngebäudeversicherung die Absicherung des Gebäudes und der hiermit fest verbundenen Dinge, während die Hausratversicherung als Ergänzung alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände versichert. Generell ist der versicherte Gegenstand das Wohngebäude selbst mit allen fest verbundenen Inhalten sowie auch möglichen Nebengebäuden, die allerdings in der Versicherungspolice benannt sein müssen. Alle nicht fest mit dem Wohngebäude verbundenen Gegenstände müssen darüber hinaus über die Hausratversicherung gegen Schäden oder Zerstörung sowie Verlust abgesichert werden.

Das Ziel des Abschlusses einer Wohngebäudeversicherung besteht darin, im Schadenfall entweder eine Sanierung des Gebäudes oder einen kompletten Wiederaufbau finanzieren zu können und auch weitere Kosten, die sich aus dem Schadenfall ergeben, durch die Versicherungsgesellschaft absichern zu lassen.

Generell werden beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung die versicherten Sachen namentlich in der Versicherungspolice benannt. Hierzu gehören neben der Adresse des versicherten Gebäudes auch die Nennung des Gebäudezubehörs wie beispielsweise Müllboxen, Klingelanlagen oder Briefkastenanlagen. Auch besonderes, speziell und individuell vereinbartes Gebäudezubehör muss in der Versicherungspolice genau benannt sein. Dies kann sowohl Carports als auch Garagen, Garten- und Gewächshäuser oder Gehwegs- und Hofbefestigungen sowie auch Hundehütten oder anderes Gebäudezubehör sein, dass der Versicherungsnehmer im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit als versicherte Sache einschließen möchte.

Beachten sollte der Versicherungsnehmer, dass unterschiedliche, fest mit dem Gebäude verbundene Sachen nicht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind. Hierzu gehören beispielsweise nachträglich eingebaute Dinge, wie beispielsweise eine Markise, die von einem Mieter einer Wohnung des Wohngebäudes angebracht wurde.

Die Prämienberechnung erfolgt über die Versicherungssumme mit dem Wert 1914. Zur genauen Berechnung des aktuellen Gebäudewertes wird nun dieser Betrag mit dem für das jeweilige Jahr aktuellen Baukostenindex multipliziert. So ergibt sich eine ständig aktuelle Versicherungssumme für das Wohngebäude und eine Unterversicherung, die sich aus Kaufkraftveränderungen ergeben, wird damit vermieden. Bei einer kompletten Zerstörung erhält der Versicherungsnehmer zunächst den Zeitwert des Gebäudes erstattet. Nach Belegeinreichung über die Wiederherstellung des Gebäudes wird letztlich die Differenzsumme zum Neuwert von der Versicherungsgesellschaft erstattet.

Die Baufinanzierung über Banken und auch die Finanzierung zwecks Kaufs einer bereits bestehenden Immobilie ist heute ausschließlich mit der Vorlage einer bereits abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung möglich. Kreditinstitute verweigern im Regelfall die Finanzierung eines Wohngebäudes, wenn diese Versicherung nicht vorliegt. So wird der Vertrag vor dem Ausfall geschützt, der sich durch die Zerstörung des Gebäudes vor Abschluss der Finanzierung ergeben könnte.

1 Kommentar

  • Antworten Uwe Oktober 12, 2010 um 6:41 am

    Die Gebäudeversicherung ist ein Muss für Immobilienbesitzer. Denn die meisten Eigenheimbesitzer müssen nahezu ihr gesamtes Leben für ihre Immobile arbeiten und diese abzahlen. Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die existenzielle Risiken schützt, und den Hausbesitzer im Ernstfall vor dem wirtschaftlichen Ruin bewahrt.

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