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Firmengründung: Welche Steuern gibt es für Selbstständige in Deutschland?

Wer erfolgreich mit einem neuen Unternehmen in Deutschland durchstarten möchte, sollte sich im Vorfeld nicht nur mit seinen Produkten und Dienstleistungen und deren Vermarktung auseinandersetzen. Ebenso wichtig ist die Beschäftigung mit dem Finanz- und Liquiditätsplan. Hier spielen vor allem die Steuern eine entscheidende Rolle, die dabei fällig werden. Welche das sind, ist vor allem von den Rechtsformen der Unternehmen abhängig.

Die wichtigsten Steuern für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, sich im Vorfeld einen Überblick der Rechtsformen für Unternehmen zu verschaffen. Bis zu 14 unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten gibt es in Deutschland, ein Unternehmen zu gründen.

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal in steuerlicher Hinsicht ist, ob es sich dabei um ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft handelt. Typische Beispiele für eine Personengesellschaft sind beispielsweise die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GbR).

Einkommenssteuer

Anders als in Dubai, wo Unternehmer nur die Umsatzsteuer zahlen müssen, werden in Deutschland bei Personengesellschaften noch weitere Steuern fällig. Eine davon ist beispielsweise die Einkommenssteuer.

Sie berechnet sich aus der Höhe aller Einkünfte im Unternehmen und beträgt zwischen 6 und 42 Prozent. Da für die Festlegung des Steuersatzes auch die persönlichen Verhältnisse eine Rolle spielen, ist es nicht möglich, eine pauschale Höhe der Steuer zu nennen.

Wichtig: In Deutschland gibt es einen Grundfreibetrag, der aktuell (Stand 2023) bei 10.908 Euro liegt. Liegt das Einkommen darunter, muss keine Einkommenssteuer bezahlt werden.

Gewerbesteuer

Ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällt für all jene Unternehmer, die ein Gewerbe angemeldet haben, zusätzlich die Gewerbesteuer an. Sie setzt sich aus einer bundesweiten Steuermesszahl in der Höhe von 3,5 Prozent und einem Hebesatz, der von jeder Gemeinde individuell festgelegt wird, zusammen. Die gute Nachricht: Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommenssteuer angerechnet und erhöht deshalb die gesamte Steuerlast höchstens unwesentlich.

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Wer eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, ist zudem umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, er muss auf seine Produkte bzw. Dienstleistungen bei der Verrechnung die Umsatzsteuer (Ust) aufschlagen und diese in weiterer Folge an das Finanzamt abführen.

Welcher Steuersatz bei der Umsatzsteuer zur Anwendung kommt, ist von der Art der erbrachten Leistung bzw. Lieferung abhängig.

Dafür erhalten die Unternehmer im Gegensatz die Vorsteuer, die sie selbst bezahlt haben, im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück.

Dabei gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme: Mit der Kleinunternehmerregelung ist es möglich, sich von der Zahlung der Umsatzsteuer zu befreien. Dafür müssen die Umsätze im ersten Kalenderjahr jedoch unter 22.000 Euro liegen. Ob eine Befreiung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern stellt sich von Fall zu Fall unterschiedlich dar.

Steuern für Kapitalgesellschaften

Für Kapitalgesellschaften gelten in steuerlicher Hinsicht in Deutschland andere Regeln als für Personengesellschaften. Typische Rechtsformen sind in diesem Fall beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Zwei Steuern sind jedoch unabhängig von den Rechtsformen nahezu gleich. Dabei handelt es sich zum einen um die Gewerbesteuer. Der einzige Unterschied ist in diesem Fall, dass bei Kapitalgesellschaften dafür kein Freibetrag geltend gemacht werden kann.

Zum anderen müssen Kapitalgesellschaften die Umsatzsteuer bzw. die Vorsteuer genauso behandeln wie Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Einkommenssteuer fällt bei Kapitalgesellschaften weg. Stattdessen gibt es in diesem Fall die folgenden Steuern:

Körperschaftssteuer

Statt der Einkommenssteuer wird bei einer GmbH oder einer AG Körperschaftssteuer bezahlt. Die Höhe dieser Steuer liegt pauschal bei 15,825 Prozent. Sie wird auf den Gewinn der Gesellschaft erhoben und beinhaltet bereits den Solidaritätszuschlag.

Freibeträge sind bei dieser Art von Steuer nicht vorhanden.

Kapitalertragssteuer

Neben der Körperschaftssteuer gibt es bei Kapitalgesellschaften auch noch die Kapitalertragssteuer.

Diese wird allerdings nur dann eingehoben, wenn aus dem Unternehmen Gewinne entnommen werden, also wenn es beispielsweise bei einer GmbH zu einer Gewinnausschüttung kommt oder bei einer AG eine Dividende an die Aktionäre ausgegeben wird.

Die grundsätzliche Höhe der Steuer beträgt 25 Prozent auf den jeweiligen Kapitalertrag. Dazu kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer.

Die Gesamtbelastung beläuft sich jedoch dadurch nicht auf 38,5 bis 39,5 Prozent. Denn der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden nicht auf die Erträge angerechnet, sondern auf die Kapitalertragssteuer. Der pauschale Steuersatz ohne Kirchensteuer beträgt deshalb aktuell 26,38 Prozent. Durch die Kirchensteuer erhöht er sich auf 27,82 bis maximal 27,99 Prozent.

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft: Was ist besser?

Welche Rechtsform für die Gründung am sinnvollsten ist, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Deshalb kommt es auch immer auf die individuelle Situation des jeweiligen Gründers an, um entscheiden zu können, welche Gesellschaftsform in seinem Fall die beste ist.

Eines kann aber gesagt werden: Keine Rechtsform ist jemals zu hundert Prozent perfekt, doch jede Variante bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile. Letztendlich sollte immer jene Form gewählt werden, die auf lange Sicht gesehen die größten Vorteile und Chancen und die wenigsten Risiken und Nachteile bietet.

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