In diesem Jahr lässt der richtig eisige Winter bisher in weiten Teilen Deutschlands auf sich warten. Dies gibt allen Hausbesitzern mehr Zeit ihr Haus vor dem Einsetzen von Schnee und Eis fit für die kalte Jahreszeit zu machen. Natürlich sollte man dies normalerweise bereits im Herbst tun, jedoch haben alle, die dies bis jetzt vor sich hergeschoben haben, noch einmal eine Gnadenfrist erhalten.
Bei Schäden am Haus durch Frost, Eis, Schnee und Stürme springt die Gebäudeversicherung ein, jedoch ist der Besitzer auch in der Pflicht. So muss er unter anderem vor dem Winter dafür sorgen, dass er möglichen Schäden vorbeugt. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.
Zu diesen Pflichten gehört zum Beispiel mögliche Schäden am Dach vor dem ersten großen Schnee zu beseitigen, denn bricht das Dach unter der Schneelast ein und ein schon im Vorfeld entstandener Schaden, der nicht behoben wurde, ist dafür verantwortlich, so wird die Gebäudeversicherung nur zum Teil oder gar nicht einspringen.
Dies gilt auch für eventuell defekte Wasserrohre und -leitungen. Zudem müssen diese im Winter stets erwärmt werden, damit sie nicht einfrieren, platzen und zu einem Wasserschaden führen. Dies gilt vor allem für leer stehende Gebäude oder aber, wenn man längere Zeit im Winter nicht im Haus ist (Urlaub etc.). Die Festigkeit des Daches usw. muss ebenfalls regelmäßig geprüft werden, damit Stürme nicht einen größeren Schaden anrichten.
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