Bei verschiedenen Naturkatastrophen und Schäden, die beispielsweise durch Unwetter verursacht wurden, springt die Gebäudeversicherung ein. Doch wie so häufig ist für den Versicherer Schaden nicht gleich Schaden. So muss die Versicherung noch lange nicht für alle Schäden durch Natureinflüsse aufkommen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund zeigt.
In dem konkreten Fall blockierten zunächst große Hagelkörner den Gully vor dem Gebäude. Danach folgte starker Regen, der nun nicht mehr ablaufen konnte und eine Einliegerwohnung überflutete Die Gebäudeversicherung weigerte sich aber für den Schaden aufzukommen, da in ihren Augen nur Schäden abgedeckt waren, die direkt durch Hagelkörner entstehen.
Die Richter sahen dies genauso. Nur die direkte Einwirkung auf die Versicherte Sache sei Gegenstand der Versicherung und eben dies sei hier nicht der Fall gewesen. Die Versicherung hätte also nur zahlen müssen, wenn der Hagel die letzte Ursache für den Schaden gewesen wäre.
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