Neben der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung, haben Versicherte die Wahl sich zusätzlich durch die sogenannten Wahltarife abzusichern. Diese sollen Behandlungen und sonstige Dienste absichern, deren Kosten durch die bloße Grundversorgung nicht abgedeckt sind.
Beliebte Beispiele sind hier die Zusatzversicherung für den Zahnersatz, für alternative Heilmethoden oder für Sehhilfen. Diese Wahltarife kann man durchaus mit den einzelnen Tarifen der privaten Krankenversicherung vergleichen.
Medienberichten zufolge sollen die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen bald abgeschafft werden, was wohl in Augen vieler einem Skandal gleichkommen würde. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Berichte zwar inzwischen dementiert, doch sicher kann man sich in dieser Beziehung ja nie wirklich sein. Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden!
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