Graffiti-Schäden in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen?

Seit ungefähr 20 Jahren steigt die Anzahl der Graffiti-Sprüher in Deutschland steitig an. Was für die einen Kunst und Ausdruck einer Lebensart ist, ist für die anderen bloß sinnlose Schmiererei. Vor allem Hausbesitzer ärgern sich über über die Sprayer, denn jährlich entstehen auf diese Weise Schäden in Höhe von 250 Millionen Euro.

Seit 2005 gelten Graffitis als Sachbeschädigung. Dafür müssen die Sprayer jedoch erwischt werden, was meist sehr schwer ist. Daher ist es für so manch einen Hauseigentümer ratsam Graffiti-Schäden mit in die Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. Dies ist durchaus möglich, nur muss man dies extra tun, denn in den meisten Policen sind solche Schäden nicht automatisch enthalten.

Besonders für Hausbesitzer, die in Graffiti-Hochburgen wie Hamburg oder Berlin Wohnungen vermieten, kann sich ein solcher Zusatzschutz durchaus lohnen, denn die Beseitigung von Graffitis kann durchaus teuer werden. Zudem haben Mieter die Möglichkeit bei Nichtentfernen von Schmierereien die Miete zu mindern, was aus einem Urteil des Amtsgerichts Schönberg aus dem Jahr 2002 hervorgeht.

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