Alternative Heilmethoden sind in Deutschland auf dem Vormarsch und Heilpraktiker sind in aller Munde. Diese Heilpraktiker behandeln den Menschen als Einheit, im Gegensatz zur (Schul-)Medizin, die immer nur die Symptome behandeln, die gerade akut sind. Bei den alternativen Heilmethoden gibt es verschiedene Spezialisierungen. Einmal die Homöopathie, die Osteopathie und auch die Akupunktur. Die Homöopathie setzt auf Einnahme von Naturmitteln, während die Osteopathie mit bloßen Händen des Behandlers durchgeführt wird. Die Akupunktur hingegen wird mit Hilfe von kleinen Nadeln eingesetzt. Sie finden Heilpraktiker und somit auch Osteopathen in vielen Orten in Deutschland. Doch wie sieht es bei diesen alternativen Heilmethoden mit der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen aus?
Um es ganz kurz und knapp zu formulieren: Sehr schlecht! Da sich diese Behandlungsformen kaum im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen finden lassen, übernehmen gesetzliche Krankenkassen lediglich Behandlungen in der Akupunktur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der entstandenen Kosten bei einem Homöopathen oder Osteopathen besteht also nicht. Man kann allerdings bei jeder gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Hierbei wird individuell darüber entschieden, ob eine Kostenübernahme stattfindet oder nicht. Da es bereits Urteile gegeben hat, dass Krankenkassen die Kosten zu übernehmen haben, wenn dieses notwendig wurde, haben die Antragsteller gute Chancen, dass diesem Antrag auch nachgekommen wird. Alternativ bieten inzwischen viele gesetzliche Krankenkassen sogenannte Zusatztarife an, welche die Versicherer abschließen können, damit auch dieser Bereich abgedeckt wird. Gute Heilpraktiker klären Sie bei dem Erstgespräch nicht nur über die Behandlung selbst, sondern auch über die Kosten auf.
Keine Kommentare