Kredit kann meist nur mit Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden

Der eigene Kredit stellt immer eine finanzielle Belastung dar, der viele Verbraucher möglichst früh entfliehen möchten. Doch die Kündigung eines Kreditvertrags ist in den meisten Fällen lediglich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Grundsätzlich muss bei einem Kreditvertrag stets auf Fristen und Regelungen geachtet werden, die durch den Kreditgeber und den Darlehensnehmer definiert wurden. Bei Kredit-Verträgen ist es üblich, dass sich der Kreditnehmer mit seiner Unterschrift dazu verpflichtet eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, wenn durch ihn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.

Gerade bei Krediten, die mit einer Zinsbindung einhergehen, sollten sich die Darlehensnehmer Kündigung genauer überlegen. Die Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich in der Regel nach den Rahmenbedingungen des Vertrags. Grundsätzlich muss sie aber auch dann gezahlt werden, wenn sich der Kunde nach Ablauf der Zinsbindung und nach einer Darlehensablehnung der Bank für ein anderes Institut entscheidet. Eine Kreditumschuldung sollte stets gut überlegt sein, denn sie geht für den Kreditnehmer immer mit gewissen Kosten einher. Wer mehr Infos zu KRediten haben möchte, kann hier kostenlos Ratgeber online lesen.

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