Leitungswasserschäden können schneller auftreten als uns lieb ist. Ist dies der Fall sollte man als Hauseigentümer unbedingt darauf achten, dass die Trocknung ordnungsgemäß geschieht, denn sonst riskiert man womöglich den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.
In dem konkreten Fall waren in dem Badezimmer eines Hauses Rohre verlegt worden. Dabei kam es zu einem Leitungswasserschaden. Der Eigentümer achtete nicht auf eine ordnungsgemäße Trocknung, so dass später der Holzfußboden im Nachbarzimmer von Hausschwamm befallen war.
Die Gebäudeversicherung weigerte sich für den Schaden aufzukommen und verwies unter anderem auf die falsche Trocknung. Die Richter gaben dem Versicherer am Ende Recht, denn ein Befall von Hausschwamm stünde nicht in den vertraglichen Vereinbarungen, egal wie er entstanden sei. Zudem wäre der Eigentümer verpflichtet gewesen, nach dem Leitungswasserschaden für eine richtige Trocknungsweise zu sorgen.
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