Mit Denkmälern Steuern sparen

Denkmalimmobilien sind eine sichere Geldanlage. Mit ihnen lassen sich im Vergleich zu normalen Immobilien ordentlichen Steuern sparen, da ihr kultureller Mehrwert vom Staat anerkannt und gefördert wird.

Ein Dach über dem Kopf – das ist für den Menschen ein Grundbedürfnis. Deshalb gilt eine Immobilie als krisenfeste und inflationssichere Geldanlage und sollte ein fundamentaler Bestandteil Teil einer Strategie zur Altersvorsorge sein.
Dabei lohnt es sich gleich mehrfach, eine Denkmalimmobilie zu erwerben.

Denkmalimmobilien – das sind prachtvolle Gebäude aus verschiedenen kulturellen Epochen, die vom Amt für Denkmalschutz, in die Denkmallisten aufgenommen wurden, weil sie nicht nur ganz erheblich zum Stadtbild beitragen, sondern auch Zeitzeugen unserer Kultur sind.
Anders als bei anderen Immobilien besteht hier ein Interesse des Staates, diese Bauwerke zu erhalten.

Wegen des besonderen Flairs von Denkmalimmobilien sind sie besonders als Eigenheim interessant. Daneben ergibt sich der Vorteil dieser Immobilien vor allem aus der steuerlichen Förderung. So kann der Käufer einerseits über die lineare AFA die Wertminderung abschreiben, die sich aus der Abnutzung von Immobilien ergibt.
Die oft hohen Sanierungskosten von Altbauten schrecken Käufer dagegen meistens eher ab. Doch gerade diese sollten kein Grund sein, von dem Kauf einer Denkmalimmobilie abzusehen. Denn hieraus ergibt sich der eigentliche steuerliche Vorteil einer Denkmalimmobile:
Das Einkommenssteuergesetz sieht für diese Kosten eine Abschreibung von bis zu 100% vor.

Ein Vorteil hierbei ist, dass es die Steuervorteile sowohl für Investoren als auch für Selbstnutzer gibt. So können Selbstnutzer die Kosten für eine Sanierung über 10 Jahre mit jährlich 9% auf ihre Steuerlast ansetzen. Wird die Immobilie nicht selbst genutzt, können sogar 100% abgeschrieben werden – über einen Zeitraum von 12 Jahren, bei dem in den ersten 8 Jahren jeweils 9% pro Jahr und den restlichen vier Jahren 7% angesetzt werden können.

Zu beachten ist hierbei, dass die Kosten erstmals im Jahr der Fertigstellung berücksichtigt werden können und dass der Erwerb vor der Sanierung erfolgt sein muss. Andernfalls vermindert das den abschreibaren Teil der Sanierungskosten.

Alle weiteren steuerlichen Vorteile greifen bei Denkmalimmobilen natürlich ebenfalls: So sind zum Beispiel Gewinne aus dem Wiederverkauf von Immobilien nach einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei.

Abschließend soll noch auf die Finanzierung hingewiesen werden. Neben den klassischen Finanzierungsformen können hier eventuell auch spezielle Förderdarlehen beansprucht werden. Zudem sind die Kosten, die sich aus der Finanzierung ergeben, ebenfalls als steuerlich relevante Mehrbelastung zu sehen – und deshalb absetzbar.

Es zeigt sich also, dass denkmalgeschützte Immobilien als Anlageobjekt, aber auch als Wohneigentum interessant sind.

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