Die meisten privat Versicherten sind es fast schon gewöhnt, dass zu Jahresbeginn die obligatorische Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung angekündigt wird. Doch leider treffen viele diese Kosten hart. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät daher aktuell dazu, bei einer Beitragserhöhung nicht überstürzt zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sondern eher Einsparmöglichkeiten bei seinem aktuellen Versicherer zu prüfen.
Oftmals zeige es schon eine deutliche Wirkung, wenn man einfach auf bestimmte Leistungen verzichtet, die zu verschmerzen sind. So bringe beispielsweise der Verzicht auf ein Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung eine deutliche Ersparnis. Ähnliches gelte auch für Änderungen beim Krankenhaus- oder Kurtagegeld. Eine Minderung der erstatteten Zahnarztkosten oder die Wahl einer Selbstbeteiligung seien weitere Möglichkeiten, wobei man Letztere natürlich nicht zu hoch ansetzen sollte.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man natürlich auch in einen anderen Tarif wechseln. Dabei sollte man prüfen, ob ein anderer Tarif eine deutliche Ersparnis bringt. Das Recht auf Umtarifierung ist gesetzlich geregelt, das heißt man kann von einem alten Tarif in einen neuen wechseln, der die gleichen Leistungen, aber zu einem günstigeren Preis anbietet. Die Verbraucherzentrale betont dabei, dass hier die im alten Tarif erworbenen Altersrückstellungen und Rechte angerechnet werden.
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