Trotz einiger Kritik sind Riester-Verträge in Deutschland immer noch eine der beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge. Riester-Sparer sollten ab und an ein Auge auf ihre aktuelle Sparrate werfen. Diese muss nämlich bei Veränderungen im Leben wie einer Gehaltserhöhung oder Ähnlichem unter Umständen neu angepasst werden.
Riester-Sparer müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen um die staatliche Förderung, die 154 Euro hoch ist, zu bekommen. Liegt man darunter, wird die Zulage entsprechend gekürzt. Bei einer Gehaltserhöhung kann dies also der Fall sein. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ hin“. Deshalb muss man natürlich noch lange nicht die Altersvorsorge verkaufen. Lediglich die Beiträge müssen angepasst werden.
Die maximale Einzahlung von 2.100 Euro im Jahr wird gefördert. Wer eh den Höchstbetrag in den Riester-Vertrag einzahlt, muss logischerweise keine Änderungen vornehmen. Trotzdem kann es grundsätzlich nicht falsch sein, seine Sparrate zu erfragen. Dazu wendet man sich an die Deutsche Rentenversicherung.
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