Hat der Student bei Studienbeginn sein 25. Lebensjahr noch nicht erreicht, hat er noch die Möglichkeit, bei den Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert zu bleiben. Da die meisten Studenten jedoch während des Studiums jobben gehen, sollte unbedingt beachtet werden, dass das monatliche Gesamteinkommen von 350 Euro oder 400 Euro bei Geringfügig Beschäftigten nicht überschritten werden darf. Die Altersgrenze verschiebt sich entsprechend nach hinten, wenn vor dem Studium noch ein Wehr- oder Ersatzdienst absolviert wurde. Endet die beitragsfreie Mitversicherung…