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Immobilienpflege

Gebäudeversicherung: Haus fit für den Winter machen

In diesem Jahr lässt der richtig eisige Winter bisher in weiten Teilen Deutschlands auf sich warten. Dies gibt allen Hausbesitzern mehr Zeit ihr Haus vor dem Einsetzen von Schnee und Eis fit für die kalte Jahreszeit zu machen. Natürlich sollte man dies normalerweise bereits im Herbst tun, jedoch haben alle, die dies bis jetzt vor sich hergeschoben haben, noch einmal eine Gnadenfrist erhalten. Bei Schäden am Haus durch Frost, Eis, Schnee und Stürme springt die Gebäudeversicherung ein, jedoch ist der…

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Frostschäden: Hausbesitzer in der Pflicht

Wir haben an dieser Stelle bereits das eine oder andere Mal darüber berichtet, dass man in unbewohnten Gebäuden besonders im Winter das Wasser abdrehen muss bzw. die Räume soweit beheizen, dass das Wasser in den Rohren nicht frieren kann. Dies gilt laut einem Urteil des Landgerichts Essen auch, wenn nur einzelne Teile des Gebäudes unbewohnt sind. In dem konkreten Fall ging es um ein Mietshaus, in dem sich vier Wohnungen und eine Gaststätte befanden. Die Mieter von drei Wohnungen als…

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Sturmschäden: Bäume im Herbst sichern

Die Zeit ist gekommen, in denen uns die Herbst- und Winterwinde wieder um die Ohren peitschen. Dieser Umstand ist nicht nur unangenehm, sondern führt auch immer wieder zu Schäden an Gebäuden, an Autos oder gar bei Passanten. Für die Gebäudeversicherungen ist dies ebenfalls in der Regel eine teure und arbeitsreiche Zeit. Für Schäden am eigenen Haus durch einen Sturm kommt die Gebäudeversicherung auf. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. So wird der Schaden normalerweise erst übernommen ab Windstärke acht.…

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Leitungswasserschaden: Auf ordnungsgemäße Trocknung achten

Leitungswasserschäden können schneller auftreten als uns lieb ist. Ist dies der Fall sollte man als Hauseigentümer unbedingt darauf achten, dass die Trocknung ordnungsgemäß geschieht, denn sonst riskiert man womöglich den Versicherungsschutz seiner Gebäudeversicherung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. In dem konkreten Fall waren in dem Badezimmer eines Hauses Rohre verlegt worden. Dabei kam es zu einem Leitungswasserschaden. Der Eigentümer achtete nicht auf eine ordnungsgemäße Trocknung, so dass später der Holzfußboden im Nachbarzimmer von Hausschwamm befallen war.…

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Renovierung oder leer stehendes Gebäude: Dem Versicherer mitteilen!

Ändert sich die Nutzung des Hauses, muss dies der Gebäudeversicherung mitgeteilt werden. Werden beispielsweise Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, die das Haus in dieser Zeit nicht bewohnbar machen, gilt dies als nicht genutzter Zustand. Meldepflichtig ist damit auch ein vorübergehend leer stehendes Haus. In all diesen Fällen muss der Versicherte darauf achten, dass er seine Obliegenheitspflichten nicht verletzt. Das heißt, dass der Hauseigentümer dafür sorgen muss, dass mögliche Schäden abgewendet werden. So ziehen leer stehende Häuser schon mal gerne Dritte an. Steigen beispielsweise…

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