Für ein P-Konto dürfen von der Bank keine Extra-Gebühren erhoben werden. In Deutschland haben rund drei Millionen Haushalte mehr Schulden als sie eigentlich stemmen können. Infolge dessen wird bei den betroffenen Haushalten meist gepfändet. Damit Schuldnern trotz der Pfändung zumindest ein Existenzminimum bleibt, haben sie bereits seit 2010 die Möglichkeit, das eigene Girokonto in ein sogenanntes P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto, umzuwandeln. Ein Grundfreibetrag ist auf dem P-Konto stets vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Nicht selten klagen Bankkunden jedoch über Probleme…
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Bislang hatten Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich die Sicherheit, dass die Sozialleistungen auf ihrem Girokonto nicht gepfändet werden können. Seit dem 1. Januar 2012 ist dies anders. Das Geld kann nur dann nicht gepfändet werden, wenn dieses…