Im Zuge der Gesundheitsreform erhöhen sich die Kassenbeiträge in diesem Jahr von bisher 14.9% auf 15,5%. Für Arbeitnehmer handelt es sich um eine Mehrbelastung von 0,3%, da diese 8,2% tragen und der Arbeitgeber die restlichen 7,3%. Allerdings wird der Arbeitgeberanteil eingefroren, das heißt alle weiteren Beitragssteigerungen müssen die Arbeitnehmer selbst tragen. Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung von Studenten. Bisher zahlten diese bis zum Erreichen des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs den einheitlichen…
-
Spätestens seit der Einführung der Studiengebühren sind viele Studenten dazu gezwungen neben dem Studium zu jobben um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ist man gesetzlich versichert, darf man jedoch nicht mehr als 400 Euro…