Tchibo-Haus: Stiftung Warentest warnt vor Zahlungsfallen

Seit neuestem bietet der Kaffeeröster Tchibo auch ein Einfamilienhaus an. Dieses „Energie-Konzepthaus“ hat sich Stiftung Warentest gemeinsam mit den Baurechts-Experten der Verbraucherzentrale Bremen einmal näher angesehen.

Das gesamte Testergebnis kann man hier einsehen. Uns beschäftigt dabei in erster Linie die Gebäudeversicherung und die birgt beim Tchibo-Haus laut Stiftung Warentest so einige Stolperfallen. Zunächst einmal fiel den Experten auf, dass man generell nicht wirklich einen Überblick über die Kosten hat und so in der Planung nicht wirklich sicher ist. Ein Teil der Zahlungsvereinbarung mit der Baufirma ist sogar unwirksam.

Im Vertrag wird der Bauherr dazu verpflichtet einen sogenannten „5-Sterne-Bauherren-Schutzbrief“ abzuschließen. Dieser umfasst eine Baufertigstellungsversicherung, eine Bauherrenhaftpflicht-, eine Bauleistungs-, eine Feuerrohbau- und eine Gebäudeversicherung der LVM. Die ersten zwei Jahre zahlt man hier keine Beiträge, doch wie hoch die Kosten danach sind und wie lange die Laufzeit geht, erfährt der Versicherte laut den Testern erst mit der Unterschrift des Vertrages.

Die Baufertigstellungsversicherung springt nur ein, wenn es sich um zusätzliche Kosten handelt. Der Kunde ist also nicht, wie man annehmen könnte, vor finanziellen Ausfällen aufgrund der Insolvenz des Bauunternehmens geschützt. Sobald das Haus bezugsfertig ist, beginnt automatisch eine Leitungswasser- sowie eine Sturm- und Hagelversicherung samt Haftungserweiterung „Wohngebäude-Plus“. Vor allem in Sachen Versicherung muss man also beim Tchibo-Haus aufpassen und die Vor- und Nachteile für sich genau abwägen.

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