Ein Forward Darlehen ist ein Darlehen mit einer maximalen und damit spätesten Auszahlungszeit von 60 Monaten. D.h. maximal 60 Monate vor Ablauf einer Zinsbindung kann ein Darlehensnehmer ein Anschlussdarlehen zu einem wesentlich günstigeren Zinssatz abschließen, der zum Zeitpunkt X dann ausgezahlt wird. Für diesen Abschluss fallen im Zeitraum bis zur Auszahlung keine Bereitstellungszinsen an.
Der Name resultiert aus dieser Phase zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung, die auch Forward-Phase heißt.
Ein Forward Darlehen kann nur erwerben, wer für das vorausgehende Darlehen eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen hat, so dass der Bank aufgrund der erstrangigen Eintragung eine gewisse Sicherheit gegeben ist. Aus dem bisher Dargestellten ergibt sich somit weiterhin, dass nur für Immobilien ein Forward Darlehen gewährt bzw. beantragt werden kann.
Die günstigere Zinsbindung, die meist mit einer Laufzeit von 10 Jahren verbunden ist, hat einen leichten Zinsaufschlag zur Folge, der aber meist für den Darlehensnehmer noch weniger Belastung bedeutet als eine etwaige Zinsunsicherheit aufgrund des Risikos steigender Zinsen in der Forward Phase. Dier Aufschlag, den der Kunde für diese vorzeitige Prolongation durchschnittlich einplanen muss, lag laut „Stiftung Warentest“ im Jahr 2005 noch bei 0,74 %, im Moment eher bei 0,3% oder darunter.
Wer augenblicklich einen Immobilienkreditanschluss in den nächsten Monaten planen muss, sollte sich mit seiner Kreditbank beraten. Im Prinzip wäre jetzt, angesichts der Niedrigzinsphase so ein möglichst günstiger Zeitpunkt für ein Forward Darlehen. Auf der anderen Seite haben manche Banken gerade in letzter Zeit auf Aufschläge verzichtet bzw. als Hausbank eigene, sehr günstige Anschlussfinanzierungen angeboten, so dass es fragwürdig ist, generell zu behaupten , ein Forward Darlehen sei das Non plus Ultra.
Vor allem, weil die Banken im Augenblick selbst weder die Tendenzen der EZB kennen, noch einen wirklich vorausschauenden Überblick über die europäische Geldwertentwicklung haben können, sind die Zinsen für längerfristige Darlehen eher höher als günstig. Augenblicklich sind Zinsfestlegungen von 5 Jahren am besten.
Es gilt drum den Einzelfall jeweils zu prüfen. Keinem Darlehensnehmer bleibt es erspart, zu recherchieren, welche Bedingungen er bei der Bank erhält, bei der die Grundschuld eingetragen ist. Im Zweifel muss, wenn es im Vergleich zu anderen Banken einen Unterschied gibt, über einen Wechsel nachgedacht werden. Viele Fragen zu Kreditangelegenheiten kann man übrigens auch in diversen Online-Foren und bei Ratgeberseiten diskutieren.
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