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Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) kann im Hinblick auf günstigere Beiträge und umfangreichere Leistungen sehr sinnvoll sein, ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, zum Beispiel die AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen) oder die BKK VBU (Betriebskrankenkasse Verkehrsbau- Union) richten ihre Beiträge nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten, bei der PKV werden die Beiträge hingegen nach Lebensalter und möglichen Vorerkrankungen berechnet.
Um Mitglied einer PKV zu werden, muss das jährliche Einkommen bei Angestellten und Arbeitnehmern oberhalb der Jahresentgeldgrenze von 52.200 € (Stand 2013) liegen. Ist das der Fall, können sie sich entscheiden, ob sie freiwilliges Mitglied ihrer GKV bleiben oder in eine private Versicherung wechseln möchten. Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte ist ein Wechsel ohne Weiteres möglich.
Durch steigende Beiträge kann es passieren, dass man irgendwann nicht mehr in der Lage ist, die Versicherung zu finanzieren. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer aber nur möglich, wenn das Einkommen dauerhaft gesunken ist und der Versicherte die Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat. Selbstständige können zur GKV zurückkehren, wenn sie sich arbeitslos melden, unter 55 Jahre alt sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Für Familien lohnt sich der Wechsel zur PKV nicht, da alle Familienmitglieder einzeln versichert werden müssen, wohingegen Minderjährige und Mitglieder ohne eigenes Einkommen bei der GKV beitragsfrei mitversichert sind. Auf
Versicherungo zum Beispiel findet man unter der Rubrik „Personenversicherung“ hilfreiche Informationen und Tipps rund um die verschiedenen Arten der Krankenversicherung und den Wechsel der Krankenkasse.
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