Wenn die Versicherung nicht zahlt: Gründe, Rechte und praktische Tipps

Wenn die Versicherung nicht zahlt: Was sind die Gründe?

Ein Schaden ist passiert – doch die Versicherung lehnt ab. Hinter einer Leistungsablehnung stehen selten Willkür, sondern Police, Tarif und Bedingungen. In der Haftpflicht sind nur Schäden Dritter gedeckt; Eigenschäden bleiben außen vor. In der Kfz-Versicherung unterscheiden sich Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko je nach Schadenart und Sorgfaltspflichten. 

In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt in der Regel die 50-Prozent-Schwelle der Leistungsfähigkeit, häufig verbunden mit einer ärztlichen Prognose über mindestens sechs Monate. Rechtlicher Rahmen ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wer Ablehnungsgründe kennt, sauber dokumentiert und Fristen wahrt, erhöht die Chance auf Regulierung – und vermeidet teure Lücken schon bei Vertragsabschluss.

Was Versicherungen grundsätzlich leisten – und was nicht

Versicherungen sichern konkrete, vertraglich definierte Risiken ab – niemals grenzenlos. Und natürlich geht es um die eigenen Finanzen. Maßgeblich sind Deckungssumme, versicherte Gefahren und Ausschlüsse. Sublimits begrenzen einzelne Sachverhalte (z. B. Schlüsselverlust, Falschtanken, Nebenkosten). Wer seine Police kennt, steuert Erwartungen realistisch und vermeidet Streit. 

Generell zum Thema Finanzen, worunter ja auch Versicherungen fallen, findet man auch auf Digitalengagiert viele abwechslungsreiche Artikel. Einen Überblick über 3 bekannte Haftpflichtversicherungen sehen Sie hier:

Haftpflicht (PHV): Ersetzt Personen-, Sach- und echte Vermögensschäden Dritter, etwa Rotweinflecken auf fremdem Teppich, Stürze wegen nicht gestreuter Wege oder Mietsachschäden. Eigenschäden und berufliche Risiken sind regelmäßig ausgeschlossen. Hunde- und Pferdehalter brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht; Kleintiere sind meist mitversichert. Glasbruch fällt typischerweise in Hausrat/Glasbaustein.

Kfz: Die Haftpflicht zahlt Dritten; Teilkasko reguliert u. a. Diebstahl, Glasbruch, Wild-/Marderschäden, Brand; Vollkasko deckt zusätzlich selbst verursachte Unfälle und Vandalismus. Vertragsdetails (Deckungssummen, Selbstbehalt, grobe Fahrlässigkeit) entscheiden.

BU: Leistet bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit, häufig auf Basis ärztlicher Prognose über ≥ 6 Monate. Zahlbeginn, Nachweisform, Karenzzeit und Dynamik hängen vom Tarif ab.

Typische Ablehnungsgründe – und wie man sie vermeidet

Klassiker sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, vertragliche Ausschlüsse, Sublimits, Unterversicherung sowie Formfehler: verspätete Meldung, Beitragsverzug, Schaden vor Versicherungsbeginn oder nicht gedeckte Risiken. 

In der Praxis treten Lücken besonders in der PHV bei beruflichen Tätigkeiten, Tier-Risiken oder Glas auf. Auch besondere Kfz-Konstellationen (z. B. ausnahmsweise mitgeführte Gegenstände) oder unklare Vorschäden führen zu Kürzungen.

Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit: Vorsatz ist überall ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit kann Leistungen kürzen, sofern nicht mitversichert. Beispiele: Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, deutlich überhöhte Geschwindigkeit, unbeaufsichtigte Kerzen, ungeeignete Bereifung bei Schnee. Alkohol/Drogen im Straßenverkehr gefährden Kasko-Schutz massiv.

Policenbezogene Ausschlüsse: PHV deckt Alltagsrisiken, schließt aber berufliche Tätigkeiten und Schäden zwischen Mitversicherten häufig aus. Glas ohne Baustein bleibt unversichert. In der Kfz-Sparte sind Verschleiß, Betriebsschäden oder nicht abgrenzbare Vorschäden Problemfelder. In der BU können riskante Hobbys oder vorbestehende Leiden ausgeschlossen sein.

Formales & Gesetz: Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht (VVG) erlauben Rücktritt/Anfechtung. Verspätete oder unvollständige Meldungen, Beitragsrückstand und fehlende Nachweise schwächen die Position.

Beweise, Beweislast und Dokumentation

Versicherte tragen die Darlegungslast für Hergang, Kausalität und Schadenhöhe. Helfen: Fotos/Videos, Zeitpunkte, Zeugen, Rechnungen, Gutachten, Chat-/Standortdaten. Bei Kfz-Schäden ist die Abgrenzbarkeit zu Vorschäden zentral. In der BU unterstützen ein präzises Tätigkeitsprofil, fachärztliche Befunde und Therapieberichte; psychische Leiden erfordern besonders saubere Dokumentation.

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Rechte nach der Ablehnung: so legen Sie nach

Wer eine Ablehnung erhält, sollte den Sachverhalt präzise ergänzen, Fristen wahren und strukturiert vorgehen: 1) schriftliche Begründung anfordern, 2) fehlende Belege nachreichen, 3) förmliche Beschwerde beim Versicherer, 4) Ombudsmann/ BaFin einschalten, 5) bei Bedarf Klage prüfen. Kommt der Versicherer in Verzug, sind Verzugszinsen möglich. Wichtig: sachlich bleiben, chronologisch dokumentieren, Antworten terminieren.

PHV-Spezial: Tiere, Glas, Mietsachen, Kfz-nahe Risiken

Katzen und Kleintiere sind meist mitversichert; Hunde und Pferde benötigen eigene Policen. Reines Glas (Fenster, Glastüren, Kochfelder, Aquarien) gehört typischerweise in die Hausrat/Glasversicherung. 

Mietsachschäden sind – je nach Tarif – eingeschlossen; Abnutzung und übermäßige Beanspruchung jedoch nicht. Kfz-nahe Schäden: Was beim Fahren passiert, ist Sache der Kfz-Police; abseits des Fahrbetriebs kann die PHV greifen (z. B. Kratzer beim Einladen). Tückisch ist das Falschtanken – oft gedeckt, aber mit hartem Sublimit.

Kfz-Versicherung im Ernstfall: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Die Haftpflicht ersetzt ausschließlich Schäden Dritter. Teilkasko deckt Diebstahl, Glas, Wild/Brand – nicht den selbst verschuldeten Unfall. Vollkasko übernimmt Eigenschäden und Vandalismus, kann jedoch bei grober Fahrlässigkeit kürzen. 

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Kritisch: Schlüssel unbeaufsichtigt, Wertsachen offen im Auto, unzulässiges Tuning. Formfehler (späte Meldung, lückenhafte Angaben) kosten Geld. 

Tipp: Unfallskizze, Zeugen, Fotos, polizeiliche Anzeige (bei Diebstahl), Schlüsselverwaltung belegen.

BU: Hürden in der Leistungsprüfung

Entscheidend sind Schwelle, Prognose und Tätigkeitsbild. Eine vollständige Gesundheitsauskunft im Antrag verhindert spätere Vorwürfe der Anzeigepflichtverletzung. Prüfen Sie Verweisungsklauseln, Nachversicherungs- und Dynamikoptionen. 

Sinnvoll: anonyme Voranfrage über einen Makler, wenn Vorerkrankungen bestehen. Für den Leistungsantrag helfen ein detailliertes Tages-/Tätigkeitsprotokoll, Befunde und konsistente Arztberichte.

Fristen, Beiträge, Beginn: die formalen Stolpersteine

Die Uhr läuft ab Ereigniseintritt. Manche Sparten verlangen sehr schnelle Meldungen (z. B. Sturmschäden). Halten Sie Melde- und Mitwirkungspflichten strikt ein, prüfen Sie Deckung und Sublimits, klären Sie Beitragsrückstände sofort und bewahren Sie Zahlungsbelege auf. Schäden vor Vertragsbeginn sind ausgeschlossen; Unterversicherung oder überschrittene Deckungssummen führen zu Kürzungen.

Deckungssummen, Sublimits und außergewöhnliche Ereignisse

Hohe Deckungssummen sind wichtig, doch oft entscheiden Sublimits über die tatsächliche Zahlung. Typische Bausteine: geliehene Sachen, Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Schäden zwischen Mitversicherten. 

Großschäden durch Naturereignisse gehören häufig in Wohngebäude/Hausrat mit Elementar. Regel: Police lesen, Bausteine sinnvoll ergänzen, Nachweise strukturiert sammeln – und bei Streit Ombudsmann, BaFin oder Gerichte nutzen.