Schäden wie beispielsweise durch Leitungswasser weiten sich meist nicht nur auf den Hausrat aus, sondern beschädigen in der Regel auch das Gebäude selbst. In solch einem Fall kann es vorkommen, dass zur Reparatur nach dem Schaden der Hausrat ausgelagert werden muss.
Ist dies unumgänglich greift in solch einem Fall die Wohngebäudeversicherung.
Die sogenannten Bewegungs- und Schutzkosten sind normalerweise in üblichen Policen enthalten. Die Reparatur am Hausrat selbst übernimmt jedoch natürlich die Hausratversicherung. So kann es hier schon einmal dazu kommen, dass beide Versicherungen hier für die Auslagerung des Hausrats verantwortlich sind, denn meist werden die persönlichen Gegenstände zusammen mit dem Gebäude beschädigt.
Ist dies der Fall müssen die Versicherer untereinander die Zuständigkeit für die Auslagerungskosten klären. Pauschal dürfen diese die Leistung jedoch nicht einfach verweigern und sich dabei auf die Pflicht des anderen Versicherers berufen.
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