Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt die Vergütung von Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sprich die Kosten, die Patienten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Seit 1988 hat sich diese jedoch vom Inhalt nicht mehr verändert, so dass viele neuere Behandlungsmethoden nicht berücksichtigt wurden. Dies sollte sich mit der Neuerung ändern.
Dadurch wird das abzurechnende Honorarvolumen um insgesamt sechs Prozent erhöht. Patienten müssen also tiefer in die Tasche für viele Behandlungen greifen. Wer hier als gesetzlich Versicherter vorsorgen möchte, der kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die einen dann bei den Kosten für solche Behandlungen unterstützt.