Ein Feuer am eigenen Haus ist für Gebäudebesitzer an sich schon schlimm genug, doch wenn das Feuer auch noch auf das Haus des Nachbarn übergreift, ist dies nicht nur tragisch, sondern kann auch teuer werden. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) muss nämlich der Grundstückseigentümer in solch einem Fall auch für Schäden am Besitz des Nachbarn haften.
Fängt die Immobilie des Nachbarn also ebenfalls Feuer, so spielt es in den Augen der Richter keine Rolle, ob der Eigentümer, von dessen Grundstück der Brand ausging, Schuld oder eben keine Schuld an dem Feuer hat. Es ist also nicht wichtig, wer den Brand verursacht hat, sondern alleine, dass der Nachbar einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung habe.
Die Gebäudeversicherung des Nachbarn hat nun die Möglichkeit den Grundstückseigentümer in Regress zu nehmen. Dies werden in der Regel die einzelnen Gebäudeversicherungen untereinander klären, denn am Ende zählt immer, dass man selbst seine Immobilie gut abgesichert hat.
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