Die Stiftung Warentest weist aktuell jedoch darauf hin, dass das Bundeskartellamt laut eines Urteils des Landessozialgerichts Hessen, bei Fusionen von Krankenkassen nicht eingreifen darf. Ähnliches gilt auch bei der Einführung von Zusatzbeiträgen, wo das Kartellamt illegale Preisabsprachen vermutet.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Arbeit der Kassen rein sozialer Natur sei. Man sei aufgrund der Solidargemeinschaft dazu verpflichtet über finanzielle Ausgleiche zu sprechen. Zudem sei das Bundesversicherungsamt bereits als staatliche Aufsicht für die gesetzlichen Krankenkassen zuständig, die ein Selbstverwaltungsrecht hätten.
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