Die meisten Deutschen schwören bei der Gestaltung ihrer Küche auf die gute, alte Einbauküche. Doch welche Versicherung ist zuständig, wenn diese zu Schaden kommt? Hier greift in der Regel die Gebäudeversicherung und das auch schon bei einer normalen Einbauküche, wie ein Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt.
In dem konkreten Fall kam es zu einem Brand in der Einbauküche. Der Versicherer weigerte sich für den Schaden aufzukommen, da es sich in seinen Augen um keine individuell geplante und angepasste Küche handelte, sondern nur um ein handelsübliches Modell.
Die Richter sahen dies anders: Eine Küche könne man schon dann als individuell bezeichnen, wenn bestimmte Teile auf die Räumlichkeiten zugeschnitten werden mussten und man sich beim Aufbau an den vorhandenen Anschlüssen orientierte. Daher müsse die Gebäudeversicherung schon für Schäden bei normalen Einbauküchen einspringen.
Keine Kommentare