Die Deutsche Bank muss ihre Girokonto-Kunden entschädigen. Insgesamt zehntausende Kunden werden von dem Konzern Rückerstattungen in Höhe von bis zu 100 Euro erhalten. Teilweise sind auch höhere Rückerstattungen möglich. Damit können die Kunden die Gebühren zurückfordern, die im Zuge von Zwangskontoauszügen entstanden sind. Bis zu einem Gerichtsurteil im April hat die Deutsche Bank in Kombination mit den Zwangskontoauszügen eine Gebühr in Höhe von 1,94 Euro zzgl. Porto verlangt. Diese wurde immer dann fällig, wenn die Girokonto-Kunden die Auszüge nicht am SB-Automaten oder online abgerufen haben.
Mit dem Urteil hat das Landgericht Frankfurt dieser Praxis nun eine Abfuhr erteilt. Nach Auffassung der Richter muss diese Praxis untersagt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Prozess einiger Bankkunden gegen die Deutsche Bank begleitet. Wie die Richter erklärten, handelt es sich bei dem Entgelt in Höhe von 1,94 Euro um eine unzulässige Belastung. Da die Zusendung der Kontoauszüge im Interesse des Kreditinstituts liege, könne sie nicht mit einer Gebühr für die Kunden verbunden sein.
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