Obwohl das Girokonto ein wichtiges Alltagsinstrument ist, kann nicht jeder auf dieses zurückgreifen. Vor allem Verbraucher mit einer schlechten Bonität bekommen von vielen Banken oft nicht die Möglichkeit ein eigenes Girokonto zu eröffnen. Nicht ausgeglichene Kontorückstände und negative Schufaeinträge sind zwei von vielen Beispielen, die die Banken aufführen, wenn sie gegen die Eröffnung eines Girokontos sind.
Bislang gibt es in Deutschland keine gesetzliche Verankerung. Die Banken können lediglich mit einer Selbstverpflichtung arbeiten. Diese ist jedoch mit Blick auf die hohe Zahl von Finanzinstituten eher selten. Obwohl sich in Deutschland Geschäfte auch nur mit Bargeld und Barschecks abwickeln lassen, ist ein Girokonto oft unumgänglich. Letztlich ist das Agieren mit Bargeld und Barschecks nicht nur umständlich, sondern auch kostenintensiv. Bislang gibt es auf Bundesebene keine einheitliche Regelung. In einzelnen Bundesländern wurden jedoch zumindest die Sparkassen dazu verpflichtet, jedem Kunden die Eröffnung eines Girokontos einzuräumen. Viele Banken, die eine Selbstverpflichtung umgesetzt haben, berufen sich in schwierigen Fällen auf die vorhandene Unzumutbarkeitsklausel.
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