In diesem Jahr wurde der Wechsel in die private Krankenversicherung noch leichter gemacht. Anderen Berufsgruppen steht dies noch leichter zu. Doch wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann gar nicht mehr bzw. manchmal nur schwer wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
Wer nun arbeitslos wird und Hartz IV bezieht, muss also in der Regel trotzdem privat versichert bleiben. Das Jobcenter bezahlt jedoch für alle Versicherten nur den Grundbeitrag (129,54 Euro) der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung ist jedoch alleine schon höher.
Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger mussten also bisher die Differenz selbst ausgleichen. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts hebt nun aber diese Praxis auf. Das Jobcenter ist ab jetzt dazu verpflichtet, auch privat Versicherten den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zu bezahlen. Experten rechnen damit, dass rund 23.000 Hartz-IV-Empfänger von diesem Urteil profitieren werden.
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