Den Gebäudeversicherern haben viele teure erbrachte Leistungen und den Druck durch die Konkurrenzlage zu bewältigen. Die meisten Versicherungsscheine werden hochpreisiger. Die Kunden haben jedoch das gesetzliche Sonderkündigungsrecht.
Die Versicherung der Sparkassen aus Stuttgart, lässt die Beträge insgesamt um 13 Prozent steigen. Die Versicherung der Sparkassen ist mit der Allianz AG Marktführer in der Versicherung von Gebäuden. Die Allianz AG hebt die Preise um einen noch nicht bekannten Betrag an. Die Konkurrenten werden diese Erhöhung mitmachen.
Einige der regional tätigen Gebäudeversicherer äußerten, ein gutes Geschäftsjahr abzuschließen und die Beiträge unverändert zu lassen. Andere haben letztes Jahr erhöht. Für viele Gebäudeversicherte gibt es höhere Prämien für Gebäudeversicherungen zum Jahreswechsel. Das trifft den Versandhandel genau so.
Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht erlaubt den. Kunden dürfen innerhalb von vier Wochen nach der Information kündigen. Zahlreiche Anbieter sichern ihren Kunden einen Termin bis zu sechs Wochen zu.
Nicht in allen Situationen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn er mehr zahlen soll. In Deutschland etabliert sind Versicherungsscheine über den Marktwert bestimmten Neuwert. Die Police nennt keine über die Laufzeit bestimmte Versicherungssumme. Als Ausgleich wird die Summe immer wieder auf die Entwicklung der Gesamtkosten beim Bau abgestimmt. Dies beinhaltet eine möglicherweise angehobene Leistung des Versicherers.
Dieses Vorgehen kann sicherstellen, dass der Immobilienbesitzer nicht zu gering versichert ist und die Leistungen der Versicherung für den Wiederaufbau seiner Immobilie beim Schaden genügen. Weil der Versicherte dabei vertraglich mehr Beitrag für höhere Leistungen zahlt und erhält, ist dieser Charakter der Beitragsänderung kein Argument für die außerordentliche Kündigung. Der Versicherungsnehmer darf Widerspruch einlegen.
Tritt der Widerspruch ein, fällt die Police aus der nicht dauerhaft festgelegten Versicherung des Neuwerts. Der Versicherte wagt, im Fall der Inanspruchnahme der Versicherung eine zu geringe Versicherungssumme zu bekommen.
Keine Kommentare