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Hund sorgt für Überschwemmung: Gebäudeversicherung muss zahlen

cc by Flickr/ Baelchen

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Manchmal gibt es Zufälle, die will man gar nicht glauben, wenn man sie das erste Mal liest. So auch dieser Fall, bei dem es um Streitigkeiten um die Leistung aus einer Gebäudeversicherung ging. Ein Hund hatte durch ziemlich unglückliche Umstände für eine Überschwemmung in einem Mietshaus gesorgt. Das Landgericht Hannover wies die Klage der Gebäudeversicherung ab.

Genau ging es um einen Mann, der kurz seine Wohnung verlassen musste. Damit der Hund keinen Schaden anrichten konnte, sperrte er ihn in die Gäste-Toilette. Das Tier fing jedoch an die Toilettenpapierrolle zu zerfetzen. Dabei landeten die Fetzen im Abfluss. Der Hund tobte weiter und öffnete beim Spielen auch noch den Wasserhahn, so dass es zu einer Überschwemmung kam. Die Gebäudeversicherung regulierte den Schaden zunächst, verlangte dann aber von dem Hundehalter eine nachträgliche Zahlung. Der Mann weigerte sich zu zahlen und der Fall landete vor Gericht.

Laut der Gebäudeversicherung habe sich der Tierbesitzer grob fahrlässig verhalten, doch genau dies konnten die Richter nicht erkennen. Er habe im Gegenteil den Hund nur eingesperrt um Schäden zu vermeiden. Dass der Hund dann ausgerechnet für eine Überschwemmung sorgt, hätte man nicht vorhersehen können. Es handle sich also um eine Verkettung von unglücklichen Umständen.

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