Kassenwechsel aufgrund von Zusatzbeiträgen nicht überstürzen

cc by wikimedia/ Ragesoss

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Im kommenden Jahr werden für uns alle die Beiträge zur Krankenversicherung steigen. Die meisten privaten Krankenversicherungen haben eine Beitragserhöhung angekündigt und bei den gesetzlichen Krankenkassen greift die Gesundheitsreform.

Wie bereits mehrfach berichtet, steigen ab dem 1. Januar 2011 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 14,9 auf 15,5%. Arbeitnehmer zahlen 8,2% vom Bruttolohn und der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3% eingefroren.

Zudem haben Kassen die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser ist nicht mehr gedeckelt, kann also beliebig hoch sein. Sollte er doch zu hoch werden, wird ein Sozialausgleich eingeführt. Als Grundlage für die Berechnung gilt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Kassen in jedem Herbst neu für das Folgejahr festlegen. Es wird also für alle teurer.

Die Kassen müssen Versicherte über den Zusatzbeitrag mindestens vier Wochen vorher schriftlich informieren. Ab da haben die Kunden die Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Krankenversicherung zu wechseln.

Dieser Wechsel ist häufig natürlich angebracht, jedoch sollte man ihn nicht überstürzen. Vorher gilt es Angebote genau zu vergleichen und auf die Konditionen der in Frage kommenden Anbieter zu achten. Wie sieht es zum Beispiel mit den Leistungen für die Familie oder für chronisch Kranke aus? Werden Behandlungsmethoden übernommen, die einem persönlich wichtig sind? Usw.

Zudem muss jedem Versicherten klar sein, dass natürlich auch die neue Kasse bald einen Zusatzbeitrag erheben könnte. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist ab kommendem Jahr schon möglich, wenn man nur in einem Jahr über die Verdienstgrenze kommt. Jedoch ist auch hier vorheriges Informieren sehr wichtig. So müssen zum Beispiel Kinder und der Ehepartner einzeln versichert werden.

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