Krankenkasse: Übernahme der Kosten für einen Treppenlift?

Die Kosten für einen Umbau in den eigenen vier Wänden für Menschen mit einer Behinderung können schnell in die Höhe schießen. Alleine schon der Einbau für einen Treppenlift, der in den meisten Fällen mehr als nötig ist, geht ins Geld. Treppenlifte werden immer mehr zum Wegbegleiter älterer Menschen. Gut, wenn hier einem eine Versicherung zur Seite steht. Grundsätzlich kann der Einbau eines Treppenlifts von der Krankenkasse bezuschusst werden, jedoch geschieht dies nur in wenige Fällen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat nun zusätzlich den Krankenkassen in diesem Fall den Rücken gestärkt.

Laut den Richtern sind Krankenkassen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet die Kosten für einen Treppenlift zu übernehmen. Die Kassen müssten nicht das Wohnfeld des Versicherten durch Einbauten verbessern. Damit sind die Urteile unterer Instanzen aufgehoben.

Trotzdem kommt es in manchen Fällen noch vor, dass die Kosten wenigstens teilweise übernommen werden, da die Kassen individuell entscheiden. Bei einem Einbau sollte man also auf jeden Fall einen Antrag auf Teilfinanzierung bei der Krankenkasse stellen, denn eine Chance besteht immer. Nur sollte man sich nach dem aktuellen Urteil wohl lieber nicht allzu große Hoffnungen machen.

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