Der Wechsel seiner privaten Krankenversicherung kann für so manch einen Vorteile bringen. Doch bei diesem Wechsel sollte man unbedingt darauf achten, dass man so schnell wie möglich für eine Folgeversicherung sorgt und einen entsprechenden Nachweis erbringen kann, denn sonst kann die Kündigung beim alten Versicherer unwirksam werden.
Diese Regelung gilt seit der Einführung der Versicherungspflicht für private Krankenversicherungen 2009. Damit soll verhindert werden, dass für den Versicherten Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Ein Urteil des Amtsgerichts Aachen bestätigt dies.
In dem konkreten Fall hatte ein Mann seiner alten Versicherung gekündigt und hatte jedoch vergessen einen Nachweis über eine Folgeversicherung zu erbringen. Daher wurde die Kündigung aufgehoben und er musste für weitere sechs Monate bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin bei seiner alten privaten Krankenversicherung bleiben. Die Richter gaben am Ende dem Versicherer Recht, denn ein entsprechender Nachweis über eine Folgeversicherung hätte innerhalb von vier Wochen eingehen müssen.