Dabei darf weder ein Wechselzuschlag noch eine erneute Gesundheitsprüfung gefordert werden. Eine neue Gesundheitsprüfung ist nur dann erlaubt, wenn der neue Tarif mehr Leistungen bietet als der alte.
Wechselnde Bestandskunden zahlen in diesem Kontext immer weniger als Neukunden. Da die Versicherer ihre günstigen Tarife jedoch nur selten verraten, kann man ab sofort auf der Homepage der Stiftung Warentest individuelle Umsteigetarife erfahren.
Dafür füllt man einen Fragebogen aus, in dem man u.a. angibt, was einem bei der privaten Krankenversicherung wichtig ist und was nicht, wie zum Beispiel Erstattungen bei Sehhilfen, Zahnbehandlungen etc.