Auch ein unbewohntes Haus muss vom Eigentümer entsprechend geschützt werden. Dazu gehört auch, dass er gewisse Obliegenheitspflichten erfüllt. Kommt er diesen nicht nach, riskiert er meist den Schutz seiner Gebäudeversicherung. Nach einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden, gehört zu solchen Pflichten auch das Ablassen des Wassers in allen Anlagen. In dem konkreten Fall ging es um den Besitzer eines derzeit unbewohnten Hauses, der einen Wasserschaden in dem Gebäude von seiner Gebäudeversicherung reguliert haben wollte. Der Versicherer verweigerte jedoch die Leistung, da…
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Wir alle kennen gewisse Klauseln in Versicherungsverträgen, die Schäden einschränken, so dass manchmal nur Teile eines Systems oder eines Umstands abgesichert sind. So manch ein Versicherter kann bei solchen Klauseln manchmal nur den Kopf…