Fast jeder private Krankenversicherer bietet günstige Paralleltarife. Schon alleine deshalb lohnt es sich ab und an sich über eventuell günstigere Tarife schlau zu machen. Doch ebenso häufig kommt es vor, dass die Versicherung bei solch einem Wechsel einen Zuschlag verlangt, der die Ersparnis zunichte macht. Die Stiftung Warentest weist daher darauf hin, dass ein solcher Wechselzuschlag laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig ist! Wenn Versicherte innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung den Tarif wechseln möchten, darf der Anbieter ihm dies nicht…