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Unwirksame Kündigung

Stellen Sie sich vor Sie bekommen von der Firma für die Sie seit Jahren arbeiten eine vom Niederlassungsleiter unterschriebene Kündigung. Klarer Fall sagen Sie, ich muss mir eine neue Arbeit suchen.

Doch was ist eigentlich wenn nicht der Niederlassungsleiter sondern der Contact Center Manager (CCM) die Kündigung unterschrieben hat? Nun, in diesem Fall ist es sinnvoll die Kündigung anzufechten. Zwar verbirgt sich hinter dem CCM der Niederlassungsleiter, wenn Ihnen diese Tatsache allerdings nicht bekannt war haben Sie durchaus die Chance vor Gericht Recht zu bekommen.

So geschehen beim Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 2. Kammer, Urteil vom 28.02.2012, Aktenzeichen 2 Sa 290/11.

Im besagten Fall bekam die Mitarbeiterin eine vom CCM unterschriebene Kündigung. Da ihr Arbeitsvertrag aber vom Facility Director unterschrieben war klagte sie gegen die Kündigung und begründete dies damit dass dem Schreiben keine Vollmacht beigefügt wurde und ihr nicht bekann war dass der CCM befugt sei eine Kündigung auszusprechen.
Und tatsächlich, sie bekam in erster Instanz durch das Arbeitsgericht Rostock Recht Urteil vom 04.08.2011 – 2 Ca 409/11) und musste weiterbeschäftigt werden.

Gegen dieses Urteil legte der Arbeitgeber der Frau Berufung ein da die Position des damaligen Facility Managers mit dem heutigen Contact Center Manager identisch sei und dies dasselbe sei wie ein Niederlassungsleiter. Darüber hinaus habe die Mitarbeiterin bereits vertragsrelevante Mitteilungen bekommen die ebenfalls vom Contact Center Manager unterschrieben gewesen waren.
Die Klage wurde durch das Landesarbeitsgericht abgewiesen, das Urteil des Arbeitsgerichtes bestätigt.

So weit, so gut. Aber was hat das nun für Auswirkungen? Es ist abzusehen dass zunehmend mehr Mitarbeiter von diesem beiden Urteilen erfahren und versuchen nun auch ihre Kündigungen anzufechten.
Schauen wir uns doch nur einmal die Stellenangebote von Unternehmen aus dem Versandhandel an. Hier werden insbesondere bei Führungsfunktionen zunehmend englische Bezeichnungen verwendet. Da gibt es den Application Manager und einen Center Manager. Es gibt den Head of Productmanagement genauso wie den Art Director. Schauen Sie sich also genau an wer ihre Kündigung unterschrieben hat.
Eines ist aber sicher, wenn es der Facility Manager war brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dann war es der Hausmeister.

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