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Verantwortungsvoll Grillen: So vermeiden Sie Unfälle im Urlaub und zuhause

Alle Jahre wieder mit steigenden Temperaturen beginnt die Grillsaison. Das Grillen mit dem Holzkohlegrill ist eines der beliebtesten Freizeitvergnügen. Ob im Urlaub oder Zuhause auf Balkon, Terrasse oder im Garten, gegrillt wird überall, wo sich Menschen in geselliger Runde zusammen finden. Damit das Grillvergnügen nicht in einem Fiasko endet müssen unbedingt einige Sicherheitshinweise beachtet werden.

Das beginnt schon bei der Auswahl und dem Kauf des Grills. Deshalb sollte der Grill der DIN EN 1860-1 entsprechen und über das Siegel für Geprüfte Sicherheit verfügen. Jedes gute Versandhaus oder jeder Baumarkt weise ihre Geräte dementsprechend aus.

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Grillen darf man nur im Freien, auf Privatgrundstücken und speziell für das Sommervergnügen eingerichteten Grillplätzen. Wildes Campen und Grillen in Parks auf Wiesen, im Wald oder am Seeufer sind verboten, auch auf Privatgrundstücken, die in unmittelbarer Nähe zu Waldgebieten liegen.

Immer wieder kommt durch unsachgemäßen Umgang zu Grillunfällen. Daher sollte der Grill stabil und fest zusammengebaut sein. Ebenso muss er auf einem befestigten und ebenen Untergrund aufgestellt werden, der einen Sicherheitsabstand (mind. 2 bis 3 Meter) zu brennbaren Materialien gewährleistet. Der geeignete Grillplatz ist windgeschützt um Funkenflug zu vermeiden. Auch sollte die Rauchentwicklung keine Belästigung anderer Menschen darstellen. Vorsorglich sollte ein Eimer Wasser, Sand oder ein Feuerlöscher in greifbarer Nähe bereitgestellt sein.
Das Anzünden der Holzkohle erfolgt mit einem ungefährlichen und sicherheitsgeprüften handelsüblichen Grillanzünder.

Holzkohle und Anzünder sollten der DIN EN 1860-3 bzw. der DIN EN 1860-2 entsprechen. Benzin, Spiritus oder Petroleum sind keine geeigneten Grillanzünder und dürfen nicht verwendet werden. Sie können sich explosionsartig entzünden, mit Stichflammenbildung und einer Rückzündung, und stellen somit eine große Gefahrenquelle dar. Synthetische Kleidung, die in der Regel einen niedrigen Flammpunkt hat sollte auch nicht getragen werden. Besonders, wenn Kinder am Grillvergnügen teilnehmen ist größte Vorsicht geboten. Daher sollte man die Kinder und den Grill niemals aus den Augen lassen. Generell darf der Grill nie unbeaufsichtigt betrieben werden. Asche und Rückstände müssen wegen der drohenden Brandgefahr vollständig erkalten, ehe sie entsorgt werden können. Sollte es trotz aller Sorgfalt zu Verbrennungen oder einem Brand kommen ist sofort der Notruf 112 zu verständigen.

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