Noch ist der Winter in diesem Jahr nicht vorbei. In einigen Teilen Deutschlands konnte man nach den frostigen Tagen wieder ein wenig aufatmen, doch heute schneit es zum Beispiel in Berlin wieder. Wie an dieser Stelle bereits häufiger berichtet, gehören zu den häufigsten Schäden bei diesen Temperaturen Wasserschäden durch gefrorene Leitungen. So haben wir bereits häufiger darauf hingewiesen, dass man unbedingt alle Räume gut heizen und Außenleitungen entleeren und abdrehen sollte.
Kommt es dennoch zu einem Wasserschaden, so ist es extrem wichtig, diesen ausreichend zu dokumentieren. So sollten nicht nur Fotos vom kaputten Rohr, den nassen Stellen oder der Überschwemmung gemacht werden, sondern auch Bilder von kaputten Gegenständen wie Teppichen oder Elektrogeräten.
Wenn möglich können auch bestimmte Gegenstände aufgehoben werden, falls ein Sachverständiger sie genauer in Augenschein nehmen möchte. Eine Quittung über den bezahlten Preis bei Gegenständen ist ebenfalls ratsam. Für solche Schäden wird nämlich die Hausratversicherung einspringen. Für Schäden am Gebäude selbst greift die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers bzw. Vermieters, jedoch nicht, wenn der Betroffene selbst seine oben erwähnten Obliegenheitspflichten wie Heizen vernachlässigt hat. Hier liegt die Beweislast jedoch beim Versicherer.