Wohngebäudeversicherung: Urteil zu Absicherung bei Erdfall

Wenn es ums Geld geht, so scheinen uns Menschen die Argumente niemals auszugehen. So landen zum Beispiel immer wieder Fälle vor Gericht, in denen es sich um Definitionsfragen in Versicherungsbedingungen dreht. So wurde vor dem Oberlandesgericht in Koblenz vor knapp einem Jahr ein Urteil gefällt, das bei der Wohngebäudeversicherung den Unterschied zwischen einem Erdfall und einem Einsturz durch Austrocknung klärte.

Konkret ging es dabei um einen Hausbesitzer, bei dessen Haus sich bereits Risse gebildet hatten. Ein Sachverständiger stellte daraufhin fest, dass das Erdreich unter dem Haus ausgetrocknet sei und sich aufgrund dieser Verkleinerung des Bodens das Haus langsam absenke. Der Eigentümer forderte daraufhin von seiner Wohngebäudeversicherung entsprechende Leistungen, denn Schäden durch Erdfall waren mitversichert.

Der Versicherer weigerte sich jedoch und argumentierte, dass es sich bei einer Austrocknung des Erdreichs nicht um einen Erdfall handle. Die Richter waren am Ende ebenfalls dieser Meinung und der Hauseigentümer musste für die Schäden selbst aufkommen. Laut dem Gericht sei ein Erdfall ein naturbedingter Einsturz des Bodens über natürlichen Hohlräumen. Dies läge bei der Austrocknung des Erdreichs nicht vor.

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